Tierversuche – die rechtlichen Grundlagen


Tierversuche sind in der Gesetzgebung legitimiert. (Foto: Pixabay, geralt)
Zulässigkeit von Tierversuchen laut Gesetz
Es gibt mehrere Fachgebieten, in denen Tierversuche gemacht werden, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Im österreichischen Tierversuchsgesetz ist geregelt, in welchen Fällen Tierversuche zulässig sind, und zwar für:
- Forschung und Entwicklung
- Berufliche Ausbildung
- Medizinische Diagnose und Therapie
- Prüfung von natürlichen oder künstlich hergestellten Stoffen
- Erkennung von Umweltgefährdungen
- Gewinnung von Stoffen
Versuche an Menschenaffen sowie Tierversuche für reine Kosmetik-Rohstoffe sind in Österreich verboten. Auf der Website des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft finden sich neben dem Tierversuchsgesetz weitere Gesetzestexte sowie Informationen über den rechtlichen Rahmen von Tierversuchen in der EU und international.
In der Europäischen Union sind Tierversuche für rein kosmetische Inhaltsstoffe verboten. Viele Stoffe, die in kosmetischen Produkten eingesetzt werden, fallen jedoch unter das Chemikalienrecht und werden deshalb im Tierversuch getestet. (Siehe dazu unseren Artikel „Tierqual in der Kosmetik – Teil 2 (Tierversuche)“.
In vielen Bereichen sind Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben
Für Umwelttoxikologie, Chemie- und Pharmabereich sowie Grundlagenforschung sind tierfreundliche Regelungen nicht in absehbarer Zeit zu erwarten. In der EU ist die Tierversuchs-Richtlinie 2010/63/EU die rechtliche Grundlage für Tierversuche für wissenschaftliche Zwecke in den 28 Mitgliedsstaaten. Das Ziel, Tierversuche in der EU abzuschaffen oder wenigstens zu reduzieren, ist nicht nur durch diese 2010 in Kraft getretene EU-Richtlinie in weite Ferne gerückt, sondern auch wegen der EU-Chemikalien-Richtlinie REACH. Im Rahmen dieser Verordnung wurden und werden 30.000 seit langem bekannte (und vor 1981 auf den Markt gekommene) Chemikalien in Bezug auf Sicherheit für Mensch und Umwelt großteils in Tierversuchen getestet werden. (Siehe dazu auch unseren Artikel „REACH – größte Vergiftungsaktion aller Zeiten“)
Und das obwohl es bereits zahlreiche alternative Testmethoden wie In-vitro-Tests oder In-silico-Tests („in Silizium“, d.h. durch Computermodelle oder -simulation) gibt. 8 bis 54 Millionen Tiere werden bis 2018 allein zur Sicherheitsbewertung von Chemikalien „verbraucht“ werden, haben Wissenschafter hochgerechnet (siehe: www.aerzte-gegen-tierversuche.de sowie www.eceae.org)
Der Text der EU-Verordnung zu REACH ist hier finden: http://eur-lex.europa.eu.
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