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Gütesiegel und Tierwohl

Packungsbilder zeigen oft Bilder von glücklichen Hühnern in der Wiese, Kühen, die gemütlich auf der Alm liegen, und Schweinen, die fröhlich in die Kamera schauen. Die Realität sieht aber ganz anders aus. Vielen KonsumentInnen ist dies mittlerweile bewusst und sie achten daher beim Einkauf von Tierprodukten auf Bio- oder Tierschutz-Gütesiegel, um das Leid der Tiere zu verringern. Wie tierfreundlich sind die Richtlinien dieser Gütesiegel aber wirklich?
Braunes Huhn schaut in die Kamera

Unter welchen Bedingungen lebt eigentlich ein Bio-Huhn? (Foto: Pixabay, Free-Photos)

Im Ethik.Guide, dem nachhaltigen Einkaufsführer, findest du in der Kategorie Lebensmittel sämtliche Bezugsquellen für einen genussvollen und klimafreundlichen Ernährungsstil: Bioläden und –Lebensmittelmarken, Unverpackt-Läden, Bio-Bäcker und –Winzer, Biokisten-Zusteller und Solidarische Landwirtschaften, aber auch Adressen von Selbsterntefeldern. Es kann auch nach veganen Anbietern oder bioveganer Landwirtschaft gefiltert werden.

Um diese Frage zu beantworten, haben wir uns die Kriterien von neun Gütesiegeln (bzw. Richtlinien) und einer Eigenmarke in Bezug auf Milchkühe, Mastkühe, Schweine, Legehühner und Masthühner genau angeschaut (der Einfachheit halber wird im weiteren Text die Eigenmarke auch als Gütesiegel bezeichnet). Es handelt sich dabei zunächst um die EU-Bioverordnung, welche als Grundlage für alle Bioprodukte in der Europäischen Union gilt. Die neue Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen ist bereits beschlossen und ist ab 1. Jänner 2021 gültig.

um die Ernteverbände Bio-Austria und Demeter, um das Tierschutz-kontrolliert Siegel in der Ausführung Gold und Silber, Tierwohl kontrolliert, die drei deutschen Ernteverbände Biokreis, Bioland und Naturland und die Marke Ja! Natürlich von der REWE Group.

Mehr Hintergrundinformationen und Tipps findest du auf der Übersichtsseite von Kapitel Lebensmittel

Das Tierwohl kontrolliert Gütezeichen der Gesellschaft Zukunft Tierwohl gibt es in zumindest drei verschiedenen Ausführungen (Tierwohl verbessert, Tierwohl kontrolliert zwei Hakerln und Tierwohl kontrolliert drei Hakerl). Wir haben uns hier auf die strengste Version konzentriert die es in den jeweiligen Tiergruppen gibt, also entweder Tierwohl kontrolliert zwei Hakerln und Tierwohl kontrolliert drei Hakerl. Alle von oder aus Tieren gewonnenen Produkte von Zurück zum Ursprung (Lebensmittelmarke von Hofer) tragen eines der Tierwohl kontrolliert Gütesiegel.

Darüber hinaus haben wir auch das AMA-Biosiegel inspiziert. Es unterscheidet sich aber nicht von der EU-Bioverordnung in den von uns untersuchten Kategorien und wurde daher nicht in die Liste aufgenommen.

In der Mitte: EU-Bio-Siegel. Von oben Mitte nach rechts die Siegel von: Bio-Austria, Biokreis, Bioland, Naturland, Demeter, Ja! Natürlich, Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold, Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl und 3 Hakerl.

Milchkühe

Das Enthornen von Kühen ist eine weit verbreitete Praxis, um Verletzungen in zu engen Stallungen zu vermeiden. Bei Demeter und Tierschutz-konrtolliert Gold ist das Enthornen verboten ist. Bei den anderen Siegeln wird es nicht empfohlen.

Bei allen von uns untersuchten Gütesiegeln steht den Milchkühen mindestens 6 m² Stallfläche pro Tier zur Verfügung.

Zudem muss es bei allen untersuchten Gütesiegeln eine eingestreute Liegefläche geben. Bei beiden Tierschutzkontrolliert-Siegel sind Spaltenböden zugelassen, wenn es einen planbefestigten Laufhof gibt. Die EU-Bioverordnung, Bio-Austria, Demeter, Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl, Naturland und Ja! Natürlich erlauben maximal 50 % der Mindeststallfläche als Spaltenboden. Bei Bio-Austria muss mindestens ein Drittel der Mindeststallfläche eingestreut sein und Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl und Naturland schreiben vor die restliche Stallfläche einzustreuen.

Tiere, die in der Anbindehaltung gehalten werden, können sich nicht umdrehen, nicht kratzen, nicht sauber schlecken und können keinen Körperkontakt bekommen, zumindest für die Zeit in der sie angebunden sind. Die Richtlinien der Siegel Demeter erlaubt die Anbindehaltung von Milchkühen. Alle anderen Siegel verbieten die Anbindehaltung. Jedoch bei EU-Bio, Bio-Austria und Bioland gibt es die Ausnahme von Kleinbetrieben unter 36 Rindern. Und bei Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl und Biokreis die Ausnahme von bestehenden Kleinbetrieben.

In der Milchkuh-Haltung werden die neugeborenen Kälber von ihren Müttern getrennt. Die Muttermilch wird gemolken – als Nahrungsmittel für Menschen. Das Kalb darf lediglich einmal bei seiner Mutter saugen, um die überlebenswichtige Erstmilch (Kolostrum genannt) zu erhalten, danach kommt es in eine Einzelbox und wird es später (je nach Haltungsform) in eine Kälbergruppe integriert. Bio-Siegel und Ernteverbände haben unterschiedliche Regelungen, wie lange das Kalb bei der Mutter bleiben darf. Die strengsten Vorgaben macht Biokreis, demnach „soll“ das Kalb während der ersten Tage nach der Geburt bei der Mutter saugen können. Die Haltung in isolierten Einzelboxen ist verboten, die Gruppenhaltung bereits nach der ersten Lebenswoche vorgeschrieben.

 

Siegel Boden Anbindehaltung
EU-BIO max. 50% Spaltenboden, es muss eine eingestreute Liegefläche geben verboten (außer Betriebe bis 50 Rinder, mit Auslauf)
Bio Austria max. 50% Spaltenboden, ein Drittel der Mindeststallgröße muss eingestreute Liegefläche sein verboten (außer Kleinbetriebe bis 35 Rinder, mit Auslauf)
Demeter max. 50% Spaltenboden, es muss eine eingestreute Liegefläche geben erlaubt
Tierschutz-kontrolliert Silber/Gold max. 50% Spaltenboden, wenn es einen planbefestigten Laufhof gibt, eingestreute Liegefläche ist Pflicht. Gold: Laufhof verpflichtend verboten
Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl max. 50% Spaltenboden, Rest muss eingestreut sein verboten (außer bei bestehenden Ställen von Kleinbetrieben)
Biokreis Vollspaltenboden ist verboten, Liegeflächen müssen eingestreut sein verboten (außer Kleinbetiebe, Weidegang oder 2x/Woche Zugang zu Freigelände verpflichtend)
Bioland Vollspaltenboden ist verboten, Liegeflächen müssen eingestreut sein verboten (außer Kleinbetriebe bis 35 Rinder)
Naturland max. 50% Spaltenboden, Rest muss eingestreut sein verboten (außer Kleinbetriebe bis 35 Rinder, mit Auslauf)
Ja! Natürlich max. 50% Spaltenboden, es muss eine eingestreute Liegefläche geben verboten
Kühe in Anbindehaltung

In der Anbindehaltung können sich die Rinder nicht einmal kratzen, wenn es sie juckt. (Foto: Pixabay, RoyBuri)

Tierschutz-kontrolliert Silber, Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl Siegel und Ja! Natürlich schreiben Weidegang an mindestens 120 Tagen im Jahr vor. Bei Tierschutz-kontrolliert Gold sind es mindestens 150 Tagen im Jahr. Bioland schreibt Weidegang wann immer möglich vor – wenn nicht möglich, muss es einen Laufhof geben. Alle anderen Siegel verpflichten zu einem Weidegang in der Vegetationsperiode, außer es ist nicht möglich, dann müssen die Tiere einen Auslauf bekommen. Bio-Austria spezifiziert, dass „nicht möglich“ weniger als 0,1 ha Weide pro Tier bedeutet.

Neben dem Auslauf haben die Kühe bei Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold, Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl und Naturland ständig Zugang zu Vorrichtungen zum Kratzen. Kratzen und Scheuern gehört zu den natürlichen Verhaltensweisen von Kühen und kann auch an Bäumen beim Weidegang erfüllt werden.

 

Siegel verpflichteter Weidegang Beschäftigungsmöglichkeiten
EU-BIO während der Vegetationsperiode (wenn nicht möglich, dann Auslauf) Auslauf
Bio Austria während der Vegetationsperiode, wenn 0,1 ha Weidefläche pro Tier vorhanden ist (wenn nicht, dann Auslauf) Auslauf
Demeter während der Vegetationsperiode (wenn nicht möglich, dann ganzjähriger Auslauf) Auslauf
Tierschutz-kontrolliert Silber/Gold Silber: min. 120 Tage im Jahr, Gold: min. 150 Tage im Jahr Auslauf, Kratzmöglichkeiten
Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl min. 120 Tage im Jahr Auslauf, Kratzmöglichkeiten
Biokreis während der Vegetationsperiode (wenn nicht möglich, dann Auslauf) Auslauf
Bioland wann immer möglich, sonst Laufhof Auslauf
Naturland während der Vegetationsperiode (wenn nicht möglich, dann Auslauf) Auslauf, Kratzmöglichkeiten
Ja! Natürlich min. 120 Tage im Jahr Auslauf

Mastrinder

Kälber werden wie gesagt gleich nach der Geburt von ihren Müttern getrennt. Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl, Tierschutz-kontrolliert Gold und Ja! Natürlich arbeiten gegen diese Praxis durch das Gebot der Mutterkuhhaltung bei Mastrindern.

Wie bei den Milchkühen verbietet Demeter auch bei den Mastkühen das Enthornen, zudem ist es aber auch bei Ja! Natürlich verboten.

Den Mastrindern steht bei Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold mindestens 4 m² Stallboden pro Tier zur Verfügung. Bei Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl, Bioland, EU-Bio und Bio-Austria sind es 5 m² pro Tier und bei Demeter, Naturland und Ja! Natürlich 6 m² pro Tier.

Kuh in der Wiese mit geschwungenen Hörnern.

Kühe brauchen Hörner, schon alleine um ihr Sozialverhalten ausüben zu können. (Foto: Pixabay, Pexels)

Ähnlich wie bei den Milchkühen, muss es bei den Mastrindern bei den meisten von uns untersuchten Gütesiegeln eine eingestreute Liegefläche geben. Die EU-Bioverordnung, Bio-Austria, Demeter, Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl, Naturland und Ja! Natürlich erlauben maximal 50 % der Mindeststallfläche als Spaltenboden. Bei Bio-Austria muss mindestens ein Drittel der Mindeststallfläche eingestreut sein und Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl und Naturland schreiben vor die restliche Stallfläche einzustreuen. Bei Tierschutz-kontrolliert Silber/Gold sind Spaltenböden im Fressbereich erlaubt.

Anbindehaltung ist bei allen von uns untersuchten Siegeln grundsätzlich verboten. Bei der EU-Bioverordnung, Bio-Austria, Biokreis, Bioland und Naturland gibt es die Ausnahme von Kleinbetrieben die unter 26 Tiere beherbergen, unter der Bedingung, dass sie regelmäßigen Auslauf bekommen.

 

Siegel Stallboden Anbindehaltung
EU-BIO max. 50% Spaltenboden, es muss eine eingestreute Liegefläche geben verboten (außer Kleinbertiebe bis 35 Rinder, mit Auslauf)
Bio Austria max. 50% Spaltenboden, ein Drittel der Mindeststallgröße muss eingestreute Liegefläche sein verboten (außer Kleinbertiebe bis 35 Rinder, mit Auslauf)
Demeter max. 50% Spaltenboden, es muss eine eingestreute Liegefläche geben verboten
Tierschutz-kontrolliert Silber/Gold Spaltenböden nur im Fressplatzbereich, eingestreute Liegefläche verboten
Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl max. 50% Spaltenboden, Rest muss eingestreut sein verboten
Biokreis Vollspaltenboden ist verboten, Liegeflächen müssen eingestreut sein verboten (außer Kleinbetiebe, Weidegang oder 2x/Woche Zugang zu Freigelände verpflichtend)
Bioland Vollspaltenboden ist verboten, es muss eine eingestreute Liegefläche geben verboten (außer Kleinbertiebe bis 35 Rinder, mit Auslauf)
Naturland max. 50% Spaltenboden, Rest muss eingestreut sein verboten (außer Kleinbertiebe bis 35 Rinder, mit Auslauf)
Ja! Natürlich max. 50% Spaltenboden, es muss eine eingestreute Liegefläche geben verboten

Wie bei den Milchkühen schreibt das Tierschutz-kontrolliert und das Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl Siegel und Ja! Natürlich Weidegang an mindestens 120 Tagen im Jahr vor. Alle anderen Siegel verpflichten zu einem Weidegang in der Vegetationsperiode, außer es ist nicht möglich, dann müssen die Tiere einen Auslauf bekommen. Bio-Austria spezifiziert, dass „nicht möglich“ weniger als 0,1 ha Weide pro Tier bedeutet.

Genau wie in den Richtlinien zu den Milchkühen haben die Mastrinder neben dem Auslauf bei Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold, Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl und Naturland ständig Zugang zu Vorrichtungen zum Kratzen.

 

Siegel verpflichteter Weidegang Beschäftigungsmöglichkeiten
EU-BIO während der Vegetationsperiode (wenn nicht möglich, dann Auslauf) Auslauf
Bio Austria während der Vegetationsperiode, wenn 0,1 ha Weidefläche pro Tier vorhanden ist (wenn nicht, dann Auslauf) Auslauf
Demeter während der Vegetationsperiode (wenn nicht möglich, dann ganzjähriger Auslauf) Auslauf
Tierschutz-kontrolliert Silber/Gold Silber: mind. 120 Tage im Jahr, Gold: mind. 150 Tage im Jahr Auslauf, Kratzmöglichkeiten
Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl mind. 120 Tage im Jahr Auslauf, Kratzmöglichkeiten
Biokreis während der Vegetationsperiode (wenn nicht möglich, dann Auslauf) Auslauf
Bioland während der Vegetationsperiode (wenn nicht möglich, dann Auslauf) Auslauf
Naturland während der Vegetationsperiode (wenn nicht möglich, dann Auslauf) Auslauf, Kratzmöglichkeiten
Ja! Natürlich mind. 120 Tage im Jahr Auslauf

Schweine

Ferkeln werden normalerweise ohne jegliche Betäubung unter höllischen Schmerzen kastriert. Genauso ist es üblich den Schweinen die Eckzähne zu kürzten und den Schwanz zu kupieren. Beim Kupieren werden den Ferkeln Schwanzwirbeln entfernt um das stressbedingte Schwanzbeißen zu verhindern. Außerdem werden gerade Mutter gewordene Sauen in sogenannten Kastenständen eingesperrt, die ihnen keinerlei Bewegungsfreiheit ermöglicht, um zu verhindern, dass sie sich in der Enge der Stallbucht auf ihre Jungen drauflegen.

Zu zukünftigen Schlachtkörpern degradiert. Ferkel leiden schon in den ersten Lebenstagen unter entsetzlichen Qualen. Den männlichen Tieren werden die Hoden meist bei vollem Bewusstsein entfernt. (Foto: Pixabay, aitoff)

Die betäubungslose Kastration ist auf Höfen von Bio-Austria, Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold, Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl, Biokreis und Bioland verboten. Bei Demeter, Naturland und in der EU-Bioverordnung ist entweder eine Betäubung oder eine Gabe von Schmerzmittel vorgeschrieben. Zu betonen ist hier, dass die Gabe von Schmerzmitteln den Akutschmerz des Eingriffs nicht lindert.

Das Kürzen von Eckzähnen ist bei Demeter, Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold, Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl, Biokreis und Bioland ganz verboten. Bei EU-Bio, Bio-Austria, Naturland und beim Ja! Natürlich Strohschwein ist es in Ausnahmefällen erlaubt. Leider ist nicht nachvollziehbar wie oft es zu Ausnahmegenehmigungen kommt.

Das Kupieren des Schwanzes ist ausnahmslos bei allen von uns untersuchten Gütesiegeln verboten.

Jedes ausgewachsene Tier steht bei Tierschutz-kontrolliert Gold und Silber auf mindestens 2 m² Stallboden. Bei allen anderen sind es 1,5 m² pro ausgewachsenem Tier. Bei Tierschutz-kontrolliert Gold gibt es eine verpflichtende Freilandhaltung.

Die Kastenstandhaltung ist nur bei Bio-Austria, Tierschutz-kontrolliert Gold, Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl und beim Ja! Natürlich Strohschwein verboten. Bei Bioland ist sie auf 48 Stunden begrenzt. Demeter beschränkt die Aufenthaltsdauer im Kastenstand mit maximal 14 Tagen. In den Naturlandrichtlinien steht nur wenige Tage, ist nicht weiter spezifiziert und wurde auch auf Anfrage nicht weiter konkretisiert. Auch in den Biokreis-Richtlinien ist die Rede von „wenigen Tagen“. In der ab 2021 gültigen EU-Bioverordung heißt es dazu: “ Sauen sind außer in den letzten Phasen der Trächtigkeit und während der Säugezeit in Gruppen zu halten; sie müssen in diesem Zeitraum in der Lage sein, sich frei in ihren Gehegen zu bewegen, und ihre Bewegungsfreiheit darf nur für kurze Zeiträume eingeschränkt werden.“

Das Tierschutz-kontrolliert Silber Siegel und Gold Siegel schreibt vor, dass Schweine zwei von drei Beschäftigungsmöglichkeiten bekommen müssen. Dazu gehören strukturierte Futtermittel, Bekaubares wie Seile oder Holzbalken und Wühlmaterial. Alle anderen Gütesiegel legen fest, dass es Wühlmaterial geben muss, wobei beim Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl Siegel zusätzlich eine Scheuermöglichkeit vorgeschrieben ist.

 

Siegel Kastenstandhaltung von Muttersauen Beschäftigungsmöglichkeiten
EU-BIO erlaubt „für kurze Zeiträume“ Wühlmöglichkeit
Bio Austria verboten Wühlmöglichkeit
Demeter max. 14 Tage Wühlmöglichkeit
Tierschutz-kontrolliert Silber/Gold Silber: erlaubt, Gold: verboten Silber – zwei von: Strukturierte Futtermittel, Bekaubares wie Seile oder Holzbalken, Wühlmöglichkeit; Gold – Freilandhaltung
Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl verboten Wühlmöglichkeit, Scheuermöglichkeit
Biokreis wenige Tage Wühlmöglichkeit
Bioland maximal 48h Wühlmöglichkeit
Naturland wenige Tage Wühlmöglichkeit
Ja! Natürlich Strohschwein verboten Wühlmöglichkeit

Alle von uns untersuchten Siegel verlangen eine eingestreute Liegefläche. Bei der EU-Bioverordnung und Bio-Austria muss diese Liegefläche mindestens ein Drittel der Mindeststallfläche umfassen und der Spaltenboden darf maximal die Hälfte des Stallbodens ausmachen. Auch bei Demeter darf maximal die Hälfte des Stallbodens Spaltenboden sein. Bei Naturland und beim Ja! Natürlich Strohschwein darf ebenfalls maximal die Hälfte des Stallbodens Spaltenboden sein und der gesamte restliche Stallboden muss eingestreut werden.

Der Auslauf für Schweine ist in der Regel ein befestigter und manchmal auch überdachter Außenbereich. Es herrscht also ein fließender Übergang zu einem sogenannten Außenklimabereich. Die Tiere haben bei Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold, Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl, Naturland und beim Ja! Natürlich Strohschwein jederzeit Zugang zu einem Außenbereich. Die EU-Bioverordnung schreibt vor, dass Schweine immer raus können müssen, wenn es die Witterungsbedingungen erlauben. Ähnlich ist auch die Regelung bei Demeter. Bei Bioland dürfen die Schweine im Sommerhalbjahr ins Freie und bei Bio-Austria ist der Auslauf auf mindestens 180 Tage im Jahr festgelegt.

 

Siegel Boden verpflichteter Auslauf (Außenklimabereich)
EU-BIO max. 50% Spaltenboden, ein Drittel der Mindeststallgröße muss eingestreute Liegefläche sein ja, wenn es die Witterungsbedingungen erlauben
Bio Austria max. 50% Spaltenboden, ein Drittel der Mindeststallgröße muss eingestreute Liegefläche sein mind. 180 Tage pro Jahr
Demeter max. 50% Spaltenboden, eingestreute Liegeflächen ja, wenn möglich
Tierschutz-kontrolliert Silber/Gold Spaltenboden; planbefestigte, eingestreute Liegeflächen jederzeit, kann auch ein Außenklimabereich sein
Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl rutschfeste Spaltenböden, eingestreute Liegeflächen jederzeit, planbefestigt oder mit Spaltenboden, mind. 10% nicht überdacht
Biokreis Vollspaltenboden ist verboten, eingestreute Liegeflächen ja
Bioland Vollspaltenboden ist verboten, eingestreute Liegeflächen ja, während des Sommerhalbjahrs
Naturland max. 50% Spaltenboden, Rest muss eingestreut sein jederzeit
Ja! Natürlich Strohschwein max. 50% Spaltenboden, Rest muss eingestreut sein jederzeit, befestigter Boden
Sau mit Ferkel im Stall

Freiland-Schweine sind auch in der Biohaltung eine Seltenheit. (Foto: Pixabay, PublicDomainImages)

Legehühner

In der Legehennenhaltung ist es Gang und Gebe, dass die Brüder der Legehennen gleich nach dem Schlüpfen aussortiert und vergast oder geschreddert werden. Die Aufzucht der Brüderhähne rentiert sich nicht wirklich, da Legehennenrassen bei weitem nicht so viel Fleisch ansetzen wie Masthuhnrassen. Bei Bio-Austria, Tierschutz-kontrolliert Gold, Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl und Ja! Natürlich werden die Brüder der Legehühner aufgezogen.

 

Siegel Hähne werden aufgezogen
EU-BIO nein
Bio Austria ja
Demeter nein
Tierschutz-kontrolliert Silber nein
Tierschutz-kontrolliert Gold ja
Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl ja
Biokreis nein
Bioland nein (nur bei Eiern der Bruderhahn-Initiative)
Naturland nein
Ja! Natürlich ja
Dicht gedrängte Küken

Hahn oder nicht Hahn? – das ist hier die Frage. Die Brüder von Legehennen werden meist direkt nach dem Schlüpfen getötet. (Foto: Pixabay, Liydmyla)

Die dicht an dicht gedrängten Legehennen entwickeln in der Massentierhaltung kannibalistisches Verhalten. Um dem entgegenzuwirken, werden den Tieren die Schnäbel gekürzt oder ihnen Licht entzogen. Diese Praktiken sind jedoch bei allen von uns untersuchten Gütesiegeln verboten. (Die EU-Verordnung lässt es in Ausnahmefällen zu.)

Eier von Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl werden von Hühnern gelegt, die mindestens 2,5 Jahre alt werden. Bei den anderen Gütesiegeln werden die Legehühner mit mindestens 1,5 Jahren geschlachtet, nachdem sie eine Legeperiode Eier produziert haben. Wenn Legehühner eines natürlichen Todes sterben dürfen werden sie zwischen 3 und 7 Jahre alt.

Bei Tierschutz-kontrolliert Silber hat jedes Huhn mindestens 0,125 m² Platz und bei Gold 0,143 m². Demeter räumt den Hühnern die größte Mindeststallfläche pro Kopf ein mit 0,227 m². Die übrigen Siegel setzen eine Mindeststallfläche von 0,167 m² pro Tier fest.

Der Scharraum und der Außenklimabereich muss, als einzige Vorgabe zum Stallboden, bei Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold eingestreut sein. Bei Naturland muss die Hälfte der Mindeststallfläche ein eingestreuter Scharraum sein. Die anderen Gütezeichen schreiben vor, dass mindestens ein Drittel der Mindeststallfläche ein eingestreuter Scharraum sein muss. Gitterböden sind nicht ausgeschlossen.

Alle Siegel verpflichten zu einem Auslauf ohne befestigten Boden. Die EU-Bioverordnung und Bio-Austria regeln den Auslauf mit mindestens ein Drittel der Lebenstage und dabei 8 Stunden am Tag. Alle anderen bis auf Demeter schreiben einen täglichen Auslauf vor.

Demeter verpflichtet die Farmen mindestens zwei Hähne pro 100 Legehennen und Möglichkeiten für ein Sandbad den Hühnern zur Verfügung zu stellen, damit sie ihren natürlichen Gewohnheiten nachgehen zu können. Alle weiteren untersuchten Gütesiegel bieten Scharrmöglichkeiten. EU-Bio, Bio-Austria, Bioland, Naturland und Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold bietet den Hühnern ein Sandbad an. Das Tierschutz-kontrolliert Siegel bietet den Hühnern neben dem Scharraum und Sandbädern noch Strohballen, Heu- oder Grünfutterkörbe zum Picken. Ja! Natürlich schreibt natürliche Elemente im Auslauf vor. Dazu gehören unter anderem Bäume und Sträucher die genügend Deckung bieten.

 

Siegel verpflichteter unbefestigter Auslauf Beschäftigungsmöglichkeiten
EU-BIO mind. 1/3 der Lebensdauer 8h pro Tag Scharrmöglichkeit, Sandbad
Bio Austria mind. 1/3 der Lebensdauer 8h pro Tag Scharrmöglichkeit, Sandbad
Demeter ja zwei Hähne pro 100 Legehennen, Sandbad, Sonnenbad
Tierschutz-kontrolliert Silber/Gold ganzjährig tagsüber Scharrmöglichkeit, Strohballen, Heu- oder Grünfutterkörbe, Sandbad
Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl ganzjährig tagsüber Scharrmöglichkeit
Biokreis täglich ein Hahn pro 100 Legehennen, Scharrmöglichkeit, Sandbad
Bioland täglich Scharrmöglichkeit, Sandbad
Naturland täglich Scharrmöglichkeit, Sandbad
Ja! Natürlich täglich Scharrmöglichkeit, Auslauf mit natürlichen Elementen
Vor lauter zerrupfter Hühner ist nicht mal der Boden zu sehen.

Würden wir unser ganzes Leben in einer vollen U-Bahn verbringen, wüssten wir wie es Legehennen geht. (Foto: Pixabay, skeeze)

Masthühner

Bei den Masthühnern sind ebenfalls alle Maßnahmen gegen Kannibalismus verboten. Die Vorschriften zu den Haltungsbedingungen sind so geregelt, dass es den Tieren gar nicht so schlecht geht, dass sie zu kannibalistischem Verhalten tendieren.

Sowohl in der konventionellen als auch in der biologischen Hühnermast werden die Hühner und die Hähne gemästet. Es kommt also nicht wie bei den Legehühnern zu einem Aussortieren und sofortigen Töten der männlichen Küken.

Mit 12 Wochen haben die Masthühner bei Demeter die längste Mindestlebensdauer. Alle Bio-Siegel stehen an zweiter Stelle mit einer Mindestlebensdauer von 11,5 Wochen. Die Masthühner von Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl haben eine Mindestlebensdauer von 8 Wochen. Bei Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold gibt es maximale Tageszunahmen von 45g/Tag bei Silber und 35g/Tag bei Gold.

Die Mindeststallfläche pro Tier variiert zwischen 0,14 m² bei Demeter und 0,05 m² bei Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl Hähnen.

 

Siegel mind. Lebensdauer m² pro Tier
EU-BIO 11,5 Wochen (81 Tage) 0,08
Bio Austria 11,5 Wochen (81 Tage) 0,08
Demeter 12 Wochen 0,14
Tierschutz-kontrolliert Silber keine 0,08
Tierschutz-kontrolliert Gold keine 0,09
Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl 8 Wochen Hühner: 0,08; Hähne: 0,05
Biokreis 11,5 Wochen (81 Tage) 0,1
Bioland 11,5 Wochen (81 Tage) 0,1
Naturland 11,5 Wochen (81 Tage) 0,1
Ja! Natürlich 11,5 Wochen (81 Tage) 0,08

Die Vorgaben zum Stallboden sind bei den Masthühnern sehr ähnlich wie die Bestimmungen für Legehühner. Das Siegel Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl verpflichtet dazu, die gesamte Stallfläche als Scharrraum einzustreuen. Bei Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold gibt es die Vorgabe, dass der Scharraum und der Außenklimabereich eingestreut sind. Bei Naturland muss mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche ein eingestreuter Scharraum sein. Die anderen Gütezeichen schreiben vor, dass mindestens ein Drittel der Mindeststallfläche ein eingestreuter Scharraum sein muss. Gitterböden sind nicht ausgeschlossen.

Bei Masthühnern zählt ein Außenklimabereich nicht zum Auslauf. Das Tierschutz-kontrolliert Siegel Silber schreibt als einziges keinen Auslauf vor. Bei den anderen Siegeln ist ein täglicher Auslauf Pflicht. Die Bio-Gütesiegel EU-Bio, Bio-Austria, Naturland, Bioland und Ja! Natürlich spezifizieren diesen Auslauf auf mindestens ein Drittel der Lebensdauer und ab dem 29. Lebenstag. Bei Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl gibt es einen täglichen Auslauf sobald die Tiere befiedert sind. Bei Bio-Austria, Naturland, Bioland und Ja! Natürlich muss der Auslauf grün und mit natürlichen Elementen ausgestattet sein. Das heißt der Auslauf muss Gras, Bäume und Sträucher aufweisen.

Da alle untersuchten Gütesiegel einen Scharraum vorschreiben können die Masthühner ihrem Scharrbedürfnis nachgehen. Demeter, Bioland und Naturland bieten den Hühnern auch ein für ihre Gesundheit wichtiges Sandbad. Bei Tierschutz-kontrolliert Silber und Gold muss es einen Stroh- oder Luzerneballen pro 1.000 Hühnern geben.

 

Siegel Stallboden verpflichteter Auslauf Beschäftigungsmöglichkeiten
EU-BIO mind. 1/3 eingestreute Scharrfläche ab dem 29. Lebenstag, zumindest 1/3 der Lebensdauer, 8h pro Tag Scharraum
Bio Austria mind. 1/3 eingestreute Scharrfläche ab dem 29. Lebenstag, zumindest 1/3 der Lebensdauer, verpflichteter Grünauslauf Außenscharraum
Demeter mind. 1/3 eingestreute Scharrfläche ja Sandbad
Tierschutz-kontrolliert Silber Scharraum und Außenklimabereich müssen eingestreut sein nein 1 Stroh- oder Luzerneballen/1.000 Tiere
Tierschutz-kontrolliert Gold Scharraum und Außenklimabereich müssen eingestreut sein täglich 1 Stroh- oder Luzerneballen/1.000 Tiere
Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl Die gesamte Stallbodenfläche ist eingestreut und dient als Scharraum sobald sie befiedert sind, täglich Scharraum
Biokreis mind. 1/3 eingestreute Scharrfläche ab der 10. Lebenswoche, zumindest 1/3 der Lebensdauer, Grünauslauf Scharraum, Sandbad
Bioland mind. 1/3 eingestreute Scharrfläche ab der 10. Lebenswoche, zumindest 1/3 der Lebensdauer, Grünauslauf Scharraum, Sandbad
Naturland mind. 1/2 eingestreute Scharrfläche ab der 10. Lebenswoche, zumindest 1/3 der Lebensdauer, Grünauslauf Scharraum, Sandbad
Ja! Natürlich mind. 1/3 eingestreute Scharrfläche ab der 10. Lebenswoche, zumindest 1/3 der Lebensdauer, Grünauslauf Scharraum, Sandbad

Transportlängen

Der Transport stellt für Tiere eine besondere Stresssituation dar. Es gibt kein Wasser, kein Futter und keinen Platz. Besonders bei langen Transporten und bei hohen Temperaturen, in den Transporter gequetscht, stehen die Tiere extreme Qualen durch.

Die maximalen Transportlängen liegen bei den Gütesiegeln zwischen vier und acht Stunden, jedoch gibt es oftmals Ausnahmeregelungen, etwa wenn der nächste Schlachthof weiter entfernt liegt als in der Maximalzeit erreicht werden kann.

 

Siegel Milchkühe Mastrinder und Schweine Legehühner Masthühner
EU-BIO 8h, bei längeren Transporten spezielle Fahrzeuge 8h, bei längeren Transporten spezielle Fahrzeuge 8h, bei längeren Transporten spezielle Fahrzeuge 8h, bei längeren Transporten spezielle Fahrzeuge
Bio Austria 4,5h (wenn nicht anders möglich 8h) 4,5h (wenn nicht anders möglich 8h) 8h (wenn nicht anders möglich 10h) 6h
Demeter 200 km 200 km 200 km 200 km
Tierschutz-kontrolliert silber 4h; 6h im Fahrzeug 4h, 6h im Fahrzeug 8h (wenn nicht anders möglich 10h) 4h, 8h im Transportbehälter
Tierschutz-kontrolliert gold 4h; 6h im Fahrzeug 4h, 6h im Fahrzeug 8h (wenn nicht anders möglich 10h) 4h, 8h im Transportbehälter
Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl 4h 4h 8h (wenn nicht anders möglich 10h) 4h
Biokreis 4h 4h 4h 4h
Bioland 4h 4h 4h 4h
Naturland 4,5h (wenn nicht anders möglich 8h) 8h 8h 8h
Ja! Natürlich 4,5h (wenn nicht anders möglich 8h) 4,5h (wenn nicht anders möglich 8h) 8h (wenn nicht anders möglich 10h) 6h
Henne und Hahn picken im Grünen

Die Idylle auf dem Verpackungsbild entspricht selten der Realität. (Foto: Pixabay, klimkin)

Es gäbe noch andere Kriterien, die für das Wohlbefinden der Tiere wichtig sind. Dazu gehört zum Beispiel der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen, wiederkäuer- bzw. artgerechtes Futter, Antibiotikaeinsatz, Lichtverfügbarkeit in Ställen und Lärmbelastung. Die von uns gewählten Kriterien decken die qualvollsten Praktiken ab und sollen die Haltungsbedingungen veranschaulichen.

Fazit

Von artgerechtem Leben kann bei den Tieren, die für Lebensmittel gezüchtet und gehalten werden, praktisch nie gesprochen werden. Das Maximum an Tierwohl wird heutzutage erreicht, wenn die allerschlimmsten Misshandlungen und Lebensbedingungen ausgeschlossen sind. Auch Bio bedeutet nicht gleich fröhliche Tiere auf dem Bauernhof. Es handelt sich dabei genauso um eine Intensiv- oder Massentierhaltung wie die konventionelle Tierhaltung, wenn auch in verbesserter Form. Auch Tierschutzsiegel garantieren kein Leben ohne Qualen für die Tiere.

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