Nein zum Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen!

Achtung, dieser Post ist bereits aus dem Jahr 2015. Einige Informationen könnten veraltet sein.

Wie auch die Tierschutzombudsstelle Wien fordert animal.fair ein Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen in Tierhandlungen. Die Hintergründe dazu erläutert Eva Persy, Leiterin der Wiener Tierschutzombudsstelle, im folgenden Gastkommentar.
Illegaler Welpenhändler, Tschechien | © VIER PFOTEN, Marco Kühne

Die Verkaufsmöglichkeit von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen hat die Situation des illegalen Heimtierhandels nicht verbessert. (Foto: Illegaler Welpenhändler, Tschechien | © VIER PFOTEN, Marco Kühne)

Die Tierschutzombudsstelle erachtet den Verkauf (und damit das Halten) von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften für nicht mit den Grundsätzen des Tierschutzes vereinbar.

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes im Jahr 2008 wurde der zuvor verbotene Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wieder eingeführt. Begründet wurde dies damit, den Handel mit Welpen in kontrollierbare Bahnen bringen zu wollen. Die Entwicklung seit 2009 zeigt aber deutlich, dass dies nicht gelungen ist. Gegen den virulenten Kofferraum- und Internethandel braucht es vielmehr Aufklärungskampagnen und Verfolgung der illegalen HändlerInnen.

Unabhängig von der Erkenntnis, dass die Verkaufsmöglichkeit von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen die Situation des illegalen Heimtierhandels nicht verbessert hat, gab und gibt es aus Tierschutzsicht gewichtige Gründe für ein „Nein zum Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen!“

Spontan- und Mitleidskäufe

Hunde und Katzen in Zoofachgeschäften anzubieten, kann dazu führen, dass KundInnen diese Tiere aus einer spontanen Gefühlsregung oder auch aus Mitleid mit den Tieren kaufen. Dies widerspricht dem Grundsatz, vor der Anschaffung eines Tieres gründlich abzuwägen, ob man ausreichend Zeit für das Tier aufbringen kann, ob die Integration in den Haushalt gewährleistet ist und ob man die laufenden Kosten tragen kann, und dies alles über die gesamte Lebensspanne des Tieres. Außerdem sollte ein Kauf mit den anderen Familienmitgliedern besprochen werden.

Mangelhafte Sozialisierung

Der Verkauf von Welpen in Zoofachhandlungen ist ab einem Alter von mehr als 8 Wochen zulässig. In der Regel sind die angebotenen Hunde zwischen 8 und 12 Wochen alt und verbringen somit einen essentiellen Teil ihrer sensiblen Sozialisierungsphase in einem Geschäftslokal. In dieser Phase sollten die Welpen eigentlich möglichst viele Situationen, denen sie im Laufe ihres Lebens begegnen werden, entspannt und ohne Überforderung kennenlernen und gute Erfahrungen sammeln. Dazu zählen verschiedenste Menschen, Hunde und andere Tiere, Geräusche, optische Reize und auch unterschiedliche Witterungsbedingungen. Mangelhaft sozialisierte Hunde haben im Erwachsenenalter öfter Schwierigkeiten, sich in ihrer Umwelt zurechtzufinden. Das erhöht die Gefahr von ängstlichem oder aggressivem Verhalten und anderen Verhaltensstörungen.

Betreuungsanforderungen kaum erfüllbar

Selbst beim besten Willen des Verkaufspersonals bietet die Situation einer Zoofachhandlung kaum die Möglichkeit, die Welpen ausreichend zu betreuen. Der deutsche Branchenverband ZZF hält dazu fest: „Bei Welpen stellt die Prägungsphase außerordentlich hohe Anforderungen an die Bezugspersonen und Umgebung der Tiere. Diese Anforderungen sind gegenwärtig im Zoofachhandel nur sehr schwer zu erfüllen.“

Falsches Bild der Tierhaltung

Die Haltungssituation im Geschäftslokal (Platzangebot, Einstreu) kann bei potentiellen KundInnen ein falsches Bild von der Haltung der Tiere erwecken – etwa dass Hunde kleiner Rassen ans Kisterl gewöhnt und ohne Auslauf im Freien gehalten werden könnten, was keineswegs den Tatsachen entspricht (Eine derartige Tierhaltung wäre außerdem ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz).

Stubenreinheit

Die Erziehung zur Stubenreinheit erfordert hohe Aufmerksamkeit. Sie beruht darauf, die Neigung des Hundes zu nutzen, seinen Lagerplatz bzw. seine Höhle sauber zu halten. Was der Welpe lernen muss, ist, dass die ganze menschliche Wohnung seine „Höhle“ darstellt. Daher sollte der Welpe in der Lernphase möglichst oft ins Freie geführt werden, um sich dort zu erleichtern.  In Zoofachhandlungen werden die Welpen hingegen bis zur 12. Lebenswoche in der Regel nur in Räumen mit Einstreu gehalten, wodurch die Tiere hier die Stubenreinheit nicht erlernen können.

Importierte Tiere

Österreichische ZüchterInnen liefern keine Hunde an Zoofachhandlungen. Der Österreichische Kynologenverband „erachtet den Verkauf über Tierhandlungen als nicht geeignet, um einem Hundewelpen die gewünschten Voraussetzungen für den Start in ein gesundes und glückliches Hundeleben zu gewährleisten“.  Die angebotenen Tiere stammen daher aus dem Ausland, z.B. aus Ungarn oder Tschechien. Daher ist es schwer bis unmöglich, die Herkunft und die Haltungsbedingungen der Elterntiere nachzuvollziehen. Der meist im Vergleich zu heimischen ZüchterInnen deutlich geringere Preis für Welpen in Zoofachhandlungen lässt ebenfalls die Frage nach den Zuchtbedingungen aufkommen. In Deutschland, wo die Situation gleich ist, hat sich der Branchenverband des Zoofachhandels (ZZF) daher klar gegen den Verkauf von Hunden im Zoofachhandel positioniert.

Fazit: Heimtiere am besten aus dem Tierheim holen!

In zahleichen Tierheimen warten Hunde/Katzen aller Rassen und Mischungen bzw. jeden Alters auf neue BesitzerInnen. Wer sich ein Tier aus einem Tierheim nimmt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz. Zusätzlich wird man bei einer Tiervermittlung frei von Verkaufsinteresse beraten.

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Ein Artikel von Eva
veröffentlicht am 8.12.2015

Ein Kommentar

  • Tanja urach sagt:

    Nein nein nein!!!

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