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TTIP & mögliche Folgen im Verbraucherschutz: Kosmetik & Tierversuche

Achtung, dieser Post ist bereits aus dem Jahr 2016. Einige Informationen könnten veraltet sein.

Wird das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und Europa verabschiedet, könnte sich dies auch in unserem Badezimmerschrank bemerkbar machen: Bisher verbotene Stoffe könnten wieder auftauchen und Allergiehinweise verschwinden. Wir geben euch einen Überblick über mögliche Veränderungen im Bereich Kosmetika.

TTIP: Sind die europäischen Verbraucherschutzmaßnahmen bezüglich Kosmetik in Gefahr?

Die EU listet für herkömmliche Kosmetik 1.378 Stoffgruppen und Einzelsubstanzen auf, die nicht verwendet werden dürfen. Dies geschieht zum Schutz der VerbraucherInnen vor giftigen, möglicherweise krebserregenden oder schädlichen Chemikalien. Ebenso gibt es europäische Anwendungsbeschreibungen, Allergiehinweise und weitere Details. Bestimmte Stoffe wie Konservierungs- und Farbstoffe müssen in Europa ein Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbewertung absolvieren, bevor sie verwendet werden dürfen. Wobei auch das nicht gänzlich vor umstrittenen Allergie-erregenden oder krebsverdächtigen Stoffen schützt, weshalb mehr und mehr KonsumentInnen auf freiwillig strenger zertifizierte Naturkosmetik umsteigen.

Liberalere Regelungen in den USA

In den USA herrschen wesentlich liberalere Regelungen zu Inhaltsstoffen in Kosmetika. Lediglich elf Stoffe sind gesetzlich verboten, so findet sich teilweise auch Blei in Lippenstiften oder Teer in Shampoo. Es sind weder Registrierung noch Sicherheitstests von Substanzen vorgeschrieben. Außerdem müssen nur die Hauptzutaten genannt werden; Allergiehinweise bei Duftstoffen und Haarfarben oder Hinweise auf Nanoteile sind nicht erforderlich. Tierversuche für Kosmetika sind in den USA weiterhin erlaubt; für einige Produkte, die in den USA anders als in der EU als pharmazeutische Mittel eingestuft sind (z.B. Sonnenschutzmittel), sind Tierversuche sogar verpflichtend.

Anpassung der Standards?

Die USA wünschen sich im Rahmen des Freihandelsabkommens einen Absatzmarkt in Europa trotz der unterschiedlichen Regelungen – sie hätten gerne eine gegenseitige Anerkennung der Standards. Auch würden die nordamerikanischen Verhandlungspartner gerne auf das sogenannte Vorsorgeprinzip verzichten: Hierzulande genügt der Verdacht der Behörden auf eine gesundheitsschädliche Wirkung, um einen Stoff zu reglementieren; in den USA hingegen muss erst der Beweis für die Schädlichkeit erbracht werden.

Die bisherigen Verhandlungen sind von Kompromissen geprägt. Doch wäre der ausgeprägte Verbraucherschutz in Europa ein sehr großes Zugeständnis. Auch weil dadurch zukünftige Pläne der EU – etwa eine Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich der hormonell wirksamen Chemikalien – beeinflusst werden. Im Abkommen ist außerdem eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der EU, den USA und Wirtschaftsverbänden vorgesehen. Dies könnte den Druck durch Lobbyisten auf Regierungen weiter verstärken. Allerdings ist der Vertrag noch in Verhandlung und muss anschließend ratifiziert werden.

Weitere mögliche Folgen des TTIP-Abkommens stellen wir euch in 14 Tagen vor!

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Ein Artikel von Larissa
veröffentlicht am 27.01.2016

Ein Kommentar

  • Sophia sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag.

    Ich höre immer wieder von TTIP, aber hab über die Auswirkungen auf das tägliche Leben und den eigenen Konsum keine Vorstellung.

    Wenn ich letztlich auf die Produkte setze die ich schon heute verwende und die in Deutschland produziert werden, kann ich dann weiterhin die deutschen Standarts erwarten?

    VG

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