Wildtierunfall – Was tun?
Wie lässt sich die Unfallgefahr senken?
Über Maßnahmen im Straßenverkehr, die die Anzahl der Wildunfälle verringern sollen, haben wir bereits hier berichtet. Was kann aber jede/r Einzelne von uns tun, um den sinnlosen Tod auf der Straße zu vermeiden? Für jede Autofahrt gelten natürlich die Grundregeln, die Fahrschule und gesunder Menschenverstand lehren. Fahren sollte nur, wer nüchtern, wach und körperlich fit ist. Stolz oder Ungeduld sollten niemals wichtiger sein, als Leben und Gesundheit. Im Zweifelsfall also mal lieber den Schlüssel abgeben oder eine Schlafpause einlegen. Ein gut gewartetes Fahrzeug mit funktionierenden Bremsen und Reifen mit ausreichend Profil sollte selbstverständlich sein.
Die Fahrweise sollte, zur Reduktion der Unfallwahrscheinlichkeit, achtsam sein. Die Höchstgeschwindigkeit sowie Witterungsverhältnisse und Verkehrsbeschilderung geben das Verhalten vor. Im Zweifelsfall sollte der Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen vergrößert werden, sodass eine Bremsung wegen Wildes nicht direkt zum Auffahrunfall führt. Gerade an bewaldeten Gebieten finden sich Schilder zum Wildwechsel, oft versehen mit der Streckenlänge, auf welcher mit Wildwechsel zu rechnen ist.
Während bei kleinen Tieren geraten wird, nicht stark abzubremsen und lieber Katze, Kaninchen und Co. zu töten, als den nachfolgenden Verkehr zu gefährden, wird bei größeren Tieren zur starken Bremsung geraten. Dabei sollen das Lenkrad gut festgehalten und riskante Ausweichmanöver vermieden werden.
Was tun, wenn ein Wildunfall passiert ist?
Wie bei jedem Unfall ist die Unfallstelle zu sichern und die Polizei zu rufen. Da Tiere juristisch noch immer wie Sachen behandelt werden, muss ein Unfall mit einem Wildtier gemeldet werden. Selbst wenn das Tier weiterläuft, ist eine Meldung nötig (allein schon im Sinne des Tieres, welches womöglich wegen einer schweren Verletzung erlöst werden muss. Wer das nicht macht, verstößt gegen § 4 der Straßenverkehrsordnung. Leider ist es nicht erlaubt, ein Wildtier zur nächsten Tierklinik zu bringen. Selbst wer den Unfall nicht verursacht hat, sollte sich um das verletzte Tier kümmern, indem die richtige Ansprechstelle ermittelt wird. Die Veterinärmedizinische Universität Wien hat dazu eine Liste mit Rufnummern bereitgestellt. Anhand dieser lässt sich ermitteln, ob die Polizei zuständig ist oder ein/e VeterinärIn.
Und was, wenn es doch ein Heimtier ist?
Sollten ein Hund oder eine Hauskatze angefahren worden sein, sollte das Tier so rasch wie möglich zur nächsten Tierklinik gebracht oder die nächste Tierrettung (z. B. http://www.oesterreichische-tierrettung.at/) verständigt werden (es lohnt sich, für den Ernstfall vorbereitet zu sein und auch für diesen Fall wichtige Nummern parat zu haben). Ist das Tier gechipt, kann dieser in der Tierklinik ausgelesen und die Familie benachrichtigt werden. Die Behandlungskosten sollten kein Hemmnis sein zu helfen.
Wird ein Heimtier getötet, sollte der Körper am Straßenrand abgelegt werden. Die Straßenmeisterei sammelt es dort auf und kann zumeist auch Chips auslesen. Rufen besorgte HalterInnen dort an, erhalten Sie wenigstens die Totmeldung des Tieres und müssen nicht mehr suchen und zittern.
Wir wünschen allen, dass sie niemals in die Situation eines solchen Unfalles kommen. Notfallnummern und Kenntnis der Lage können jedoch auch nicht schaden, wenn z. B. das vorausfahrende Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde.
Beim Citizen Sience Projekt Roadkill kann jeder totgefahrene Tiere melden und so einen wichtigen Beitrag leisten, dass den Ursachen der Roadkills auf den Grund gegangen werden kann um sie zu reduzieren.