Qualzucht bei Hunden: Die gesetzliche Grundlage
Tierquälerei in der Hundezucht ist ein sensibles Thema. Schnell verlässt man die sachliche Ebene. Sowohl HalterInnen als auch ZüchterInnen betroffener Rassen fühlen sich – oder ihre Hunde – persönlich angegriffen. Daher gleich vorweg: die folgenden Informationen bedeuten keine Generalanklage, die wenigsten züchten oder erwerben mutwillig und bewusst ein Tier das aufgrund seiner Extremmerkmale leidet. Aufklärung und vor allem Sensibilisierung für dieses Thema sind längst überfällig! Denn es geht um Gesunderhaltung und Wohlbefinden unserer „besten FreundInnen“, den Hunden.
Die gesetzliche Grundlage
Das Tierschutzgesetz in Österreich verleitet dazu anzunehmen, dass es den Tieren hierzulande ausgesprochen gut geht – vor allem wenn man einen internationalen Vergleich anstellt. Doch Papier ist geduldig. Leider. Dies bestätigt sich auch, wenn man einen konkreten Blick in den §5 des Tierschutzgesetzes, speziell auf das Verbot von Qualzüchtungen, wirft:
§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
- Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:
a) Atemnot,
b) Bewegungsanomalien,
c) Lahmheiten,
d) Entzündungen der Haut,
e) Haarlosigkeit,
f) Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut,
g) Blindheit,
h) Exophthalmus,
i) Taubheit,
j) Neurologische Symptome,
k) Fehlbildungen des Gebisses,
l) Missbildungen der Schädeldecke,
m) Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind, oder
Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt, vermittelt, weitergibt oder ausstellt;
Man sollte meinen, dass dies eine hinreichend konkrete Auflistung an Symptomen sein sollte, um der physischen und psychischen Gesundheit der gezüchteten Hunde Genüge zu tun. Es bedurfte aber einer Übergangsfrist von 10 Jahren um ZüchterInnen die Möglichkeit zu geben, ihre Hunde „gesund zu züchten“. Es stellte sich leider heraus, dass im Grunde in all den Jahren wenig passierte. Also entschied sich der Gesetzgeber dazu, diese Übergangsfrist zu streichen und folgend zu ersetzen:
In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
§ 44. (17) Bei bestehenden Tierrassen, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten, liegt kein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Z 1 vor, wenn durch eine laufende Dokumentation nachgewiesen werden kann, dass durch züchterische Maßnahmen oder Maßnahmenprogramme die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nachkommen reduziert und in Folge beseitigt werden. Die Dokumentation ist schriftlich zu führen und auf Verlangen der Behörde oder eines Organes, das mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes beauftragt ist, zur Kontrolle vorzulegen.
ZüchterInnen müssen demnach schriftlich dokumentieren, dass züchterische Maßnahmen getroffen werden, um Beeinträchtigungen der Tiere zu minimieren. Dieses Zuchtprogramm kann von der ZüchterIn selbst oder vom übergeordneten Zuchtverband erstellt werden. Wichtig ist, dass daraus schlüssig und nachvollziehbar hervorgeht, welche Maßnahmen konkret getroffen wurden, dass die Nachkommen im Laufe weniger Generationen zumindest in geringerem Ausmaß gesundheitlich beeinträchtigt sind.
Es muss dementsprechend im Zuge einer amtstierärztlichen Kontrolle der Hundezucht ebendieser Plan vorgelegt werden. Nehmen wir als Beispiel die Rasse Mops: die zu kurze Nase führt zu mehr oder minder großen Problemen ausreichend Luft zu bekommen oder die Körpertemperatur regulieren zu können. Aus dem züchterischen Maßnahmenkatalog, also dem Zuchtprogramm, muss hervorgehen, welche Maßnahmen getroffen werden, dass die Mops-Nachkommen wieder längere Nasen haben.
Übrigens: Da vom §5 (2) auch Import und Erwerb betroffen sind, werden auch KäuferInnen von Rassen mit derartigen Extremmerkmalen in die Pflicht genommen. Sprich, möchte ich einen Mops kaufen, dann muss ich von der ZüchterIn ebendiesen Zuchtplan erhalten bzw. einfordern.
Veränderungen in der Hundezucht
Als der Schwerpunkt in der Zucht noch auf körperlicher oder geistiger Leistung lag, ging damit automatisch noch größere Gesundheit einher. „Form follows function“, also „Form folgt Funktion“, besagt, dass sich das Aussehen mit der entsprechenden Funktion des Verhaltens ändert. So hat ein Windhund durch die züchterische Auslese auf Schnelligkeit ein anderes Aussehen als ein Dackel, der für die Baujagd gezüchtet wurde. Alleine diese Unterschiede im Körperbau machen noch kein grundlegendes gesundheitliches Problem.
Problematisch wird es dann, wenn Merkmale immer mehr hochstilisiert werden, ohne dass die ursprüngliche Funktion noch eine Rolle spielt. Der Fokus auf rein äußerlichen und zusätzlich extrem ausgeprägten Merkmalen wird schließlich in Rassestandards festgehalten. Und so kommt es, dass heutzutage aus ehemals gesunden Rassen durch Extremmerkmale Qualzuchten geworden sind: Ein angstfreies Leben ohne Schmerzen, Schäden und Leiden wird dadurch nahezu unmöglich. Hinzu kommt, dass Champions (in Shows und Ausstellungen) überproportional in der Zucht eingesetzt werden. Der Grad an Inzucht steigt dementsprechend. Die genetische Vielfalt geht verloren. Der Teufelskreis dreht sich.
Wie erkennst du, ob ein Hund unter Extremmerkmalen leidet?
Wie? Qualzucht? Aber die sieht man doch oft und der da drüben sieht doch niedlich aus! Es ist gar nicht so einfach, Hunde mit Extremmerkmalen als Tierquälerei anzuerkennen und auch als solche zu bezeichnen – auch wenn es klar und deutlich im Österreichischen Tierschutzgesetz steht. Sehr kleine Hunde sind dem Kindchenschema entsprechend entzückend, das röchelnde Atemgeräusch der Kurznasen wird belächelt, ein steifer, hopsender oder wackeliger Gang wegen Gelenkfehlstellungen als tollpatschig erklärt, bisher unbekannte Fellfarben als exquisit und exotisch bewundert, übergroße Hunde verniedlichend als „Ponys“ bezeichnet, über Hautfalten die fast bis zum Boden reichen wird sich lustig gemacht… Die Liste an verharmlosenden Interpretationen ließe sich beliebig fortsetzen.
Wir befassen uns hier mit Merkmalen, die auch für Laien sichtbar sind. Allerdings gibt es auch Hunde, die an Epilepsie leiden oder einen angeborenen Herzfehler haben, da ist der Faktor Qualzucht nicht offensichtlich. Wichtig ist auch immer zu beachten: manche gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie degenerative Gelenkerkrankungen zeigen sich erst im Laufe des Lebens!
Doch wenden wir uns nun konkret deutlichen Merkmalen zu, die einen Hinweis darauf geben können, dass der Hund unter überzüchteten und hochstilisierten Merkmalen leidet:
- extrem kleiner Körper (Chihuahua)
- extrem kurze Nasen (Französische Bulldogge, Mops)
- extrem großer Körper (Deutsche Dogge)
- extreme Körperformen oder Körperanhänge (Dackel, Englische Bulldogge, Basset)
- unphysiologische Stellung von Gelenken bzw. Gliedmaßen (Winkelung der Hinterhand beim Deutschen Schäferhund, Chow Chow)
- zuviel Haut und einhergehend mit Faltenbildung (Shar Pei, Bordeaux-Dogge)
- Sonderfarben und/oder viel weiß (Blue Line Am. Staff. Bullterrier, Blauer Dobermann, Australian Shepherd, Dalmatiner)
- Haarlosigkeit (Nackthund)
- Hunde mit einem Ridge, einem umgekehrten Haarkamm am Rücken (Rhodesian Ridgeback, Thai Ridgeback)
Wichtig: weder ist die Auflistung der Merkmale noch der beispielhaft genannten Rassen vollständig. Nicht erwähnte Rassen oder durch Überzüchtung bedingte Erkrankungen sind nicht weniger vom §5 Verbot der Tierquälerei betroffen als die aufgezählten.
„Besondere“ Merkmale haben Auswirkungen: manche schränken Sinnesleistungen ein, andere wirken sich schmerzhaft auf Bewegungsapparat und -abläufe aus, wieder andere schränken die Atmung und somit die Temperaturregulation lebensbedrohlich ein. Die Liste ist lang. In Teil 2 der Serie befassen wir uns näher mit den hier aufgezählten Merkmalen und deren Auswirkung auf die Gesundheit der betroffenen Tiere.
Ursula Aigner ist Zoologin, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Hunde und Katzen, tierschutzqualifizierte Hundetrainerin, Ausbildung und Prüfung Hundeführschein Wien, Ausbildung und Prüfung NÖ-Sachkundenachweis.
Ursula Aigner ist als selbstständige Hundetrainerin vor allem mit unerwünschtem Verhalten von Hunden konfrontiert, sei es Aggressionsverhalten oder auch Jagdverhalten. In ihrer Arbeit ist ihr ein gewaltfreier und respektvoller Umgang mit Mensch und Hund wichtig, um langfristig positive Veränderungen zu erreichen – und vor allem zum gegenseitigen Verständnis zwischen Mensch und Hund beizutragen. Vor allem Umgang und Training von Langzeitsitzern oder gefährlichen Hunden (in Tierheimen) sind ihr ein Anliegen. Als Biologin ist sie zudem im Bereich Tierschutz für das Bundesministerium für Gesundheit tätig. Ursula Aigner ist aktives Mitglied verschiedener Netzwerke im Bereich Hundetraining und Tierschutz und ist immer offen für neue Herangehensweisen oder Lösungsmöglichkeiten. Daher sind Fortbildungen für sie selbstverständlich, um das Beste erreichen zu können – für Mensch und Tier.