Rückblick auf die letzten zehn Jahre Tierschutz in Österreich
2011
Im Jahr 2011 kommen der Tierschutz und das zuständige Ministerium zu einer unterschiedlichen Beurteilung der Situation. Der damalige Gesundheitsminister Alois Stöger lobte sich und sein Ministerium für Verbesserungen am Tierversuchsgesetz, in Bezug auf kupierte Hunde und Qualzuchten sowie abgelaufene Übergangsfristen in der Haltung sogenannter Nutztiere. Der VGT (Verein gegen Tierfabriken) konnte hingegen nur das Verbot der Kastenstandhaltung als Erfolg verbuchen. Und selbst dieses Verbot wurde mit einer unfassbaren Übergangsfrist bis 2033 erlassen.
Wenn schon kein Erfolg, so doch eine Erleichterung dürfte der Freispruch der Angeklagten im so genannten „Tierschützerprozess“ gewesen sein. Wenn es auch für die betroffenen AktivistInnen unvorstellbares Leid und riesige Verluste bedeutet hat und auch heute noch bedeutet, hat sich doch gezeigt, dass der Einsatz für denkende, fühlende Lebewesen, die selbst keine für Politik und Wirtschaft hörbaren Stimmen haben, gewiss nicht kriminell ist.
2012
Das Jahr 2012 brachte die Novellierung des Tierversuchsgesetzes mit sich. Positiv ist aus Sicht des Tierschutzes die Einführung eines Evaluierungskatalogs für Tierversuchsanträge. Jedoch wurden die Tierschutzorganisationen und ihre Forderungen nicht gehört. Einen Umstand, den die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN in einer Presseaussendung scharf kritisiert.
In diesem Jahr trat das Verbot von Käfighaltung für Kaninchen zur Fleischgewinnung in Kraft. Ähnlich wie bei anderen Waren, wie etwa aus der Stopfmast von Enten und Gänsen oder der Pelztierindustrie, ist es allerdings nicht verboten Kaninchenfleisch aus Käfighaltung in anderen Ländern nach Österreich zu importieren. Daher ist der Tierschutz hier auf Zugeständnisse der Lebensmittelbranche angewiesen, die teilweise von sich aus, bestimmte Produkte nicht oder nicht mehr führen wollen.
2013
2013 ist das Jahr, in welchem Tierschutz Staatszielbestimmung wird. Das Ziel Tiere zu schützen wird also in der österreichischen Verfassung verankert. Nach zähem Ringen aus Reihen des Tierschutzes, aber auch der Grünen wird die langjährige Forderung umgesetzt. Wenn auch nicht so scharf umrissen, wie es sich die BefürworterInnen gewünscht hätten. Aus dem nun in der Verfassung befindlichen Tierschutz lässt sich hingegen keine direkte Konsequenz für das Tierschutzgesetz oder auch die Haltungsverordnungen für sogenannte Nutztiere ableiten.
2014
Gekennzeichnet ist das Jahr 2014 vor allem von beschlossenen Änderungen für den Schutz von Tieren, die in den Folgejahren in Kraft treten sollten und nun Vorbereitungen, Schulungen und weiterer Maßnahmen bedurften. Eine Fachstelle, welche zum Beispiel neue Haltungssysteme für Tiere bewerten sollte, begann ihre Arbeit.
2015
2015 wird ein Versuch verhindert, die Besatzdichte bei sogenanntem Mastgeflügel zu erhöhen. Da die Tierindustrie immer wieder wirtschaftliche Nachteile zu Ländern, in denen Puten und Hühner noch gedrängter halten dürfen, wittert, ist der Kampf um den Erhalt der Besatzdichte ein stetiger in Österreich. Ein Erfolg in diesem Jahr ist das Verbot von Verkaufsbörsen für Wildtiere. Ein Verbot, welches längst überfällig war. Wurden auf Börsen nicht selten Tiere an völlig unerfahrene zukünftige HalterInnen verkauft, die weder das zur artgemäßen Unterbringung nötige Equipment noch Wissen hatten. Die Übergangsfrist zur Enthornung von Ziegen in Milchbetrieben lief Ende 2015 aus. Verschärft wurde 2015 Paragraf 222, der Paragraf zur Tierquälerei. Das Strafmaß bei Tierquälerei wurde auf eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren erhöht.
2016
Im Jahr 2016 wird in Wien das Fiakergesetz reformiert, sodass die Arbeitstage reduziert und die Regelungen zum Hitzeschutz verbessert werden. Ein gutes Signal für die sogenannten Fiakerpferde auch in anderen Städten, die womöglich in Zukunft auch die Bedingungen verbessern und Wien als Beispiel verwenden. Dass es am Vollzug des Gesetzes, beziehungsweise der Schutzmaßnahmen für die Pferde mangelt, zeigt sich jedoch bis ins Jahr 2021 immer wieder.
Als weiterer Erfolg wird das neue Jagdmanagement im Lainzer Tiergarten gewertet. Ebenfalls eine Regelung, die Vorbildcharakter haben könnte.
Die Novelle des Tierschutzgesetzes in diesem Jahr erbrachte keine nennenswerten Verbesserungen für Tiere, die als Nutz-, Heim-, Labor- oder Sporttiere gehalten werden. Vielmehr dient es der Rechtssicherheit im Umgang mit dem Tierschutzgesetz und Haltungsverordnungen.
Ab 2017
In den Jahren 2017, 2018 und 2019 werden langjährige Kampagnen, die die Haltungsbedingungen für Tiere verbessern sollen, weitergeführt. Einige von ihnen sind die Forderungen nach Stroh in der Schweinehaltung, welches ihnen natürliche Verhaltensweisen wie benagen oder auch wühlen ermöglichen soll oder auch diejenige zur Abschaffung von Vollspaltenböden, die eine Qual für die Tiere beim Laufen und Ablegen sind. Andere sind die Forderung zur Beendigung des Tötens männlicher Küken aus der Eierindustrie und die nicht artgemäße Haltung von Tieren in Zoos zu beenden. Im Jahr 2019 kann die Anzahl der in Pyrogentests verwendeten Kaninchen nach einer Kampagne deutlich reduziert werden.
Fazit
Eines jedoch zeigt die weltweite Ausbreitung der Zoonose Covid 19 sehr deutlich: Jahrzehntealte Forderungen des Tierschutzes nach deutlicher Reduktion der Zahlen sogenannter Nutztiere, wenn nicht gar den Ausstieg aus zahlreichen Formen der Tierausbeutung sind überlebenswichtig für uns Menschen. Um uns vor zukünftigen Zoonosen zu schützen, um unsere Umwelt inklusive Regenwald nicht in Futtertrögen zu verschwenden und vor Antibiotikaresistenzen durch den Einsatz von Medikamenten im Stall zu schützen.